Münster - Anna Pohl, Chefin des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien, hatte sich die Entscheidung, die am Dienstagmorgen - nur ein paar hundert Meter von ihrem Dienstzimmer entfernt - im Verfassungsgerichtshof fiel, sehr gewünscht: „Jetzt geht es vielleicht mit dem Ausbau der Kita-Plätze für unter Dreijährige etwas schneller voran“, kommentierte Pohl das Urteil der NRW-Verfassungsrichter zum Kinderförderungsgesetz.
„Wer die Musik bestellt, bezahlt.“ Das ist die Quintessenz des im Land geltenden sogenannten Konnexitätsprinzips, das die Richter nun im Kern bestätigt haben, als sie der Klage von 17 kreisfreien Städte, darunter Münster, Recht gaben. Die Städte hatten die Klage geführt, weil sie per Gesetz gezwungen werden, bis 2013 für mindestens 35 Prozent der unter Dreijährigen Kita-Plätze bereitzustellen, das Land sich aber an den Kosten dafür nur unzulänglich beteilige.
Nach Rechnung der Stadt muss das Land nun etwa 3,8 Millionen Euro zusätzlich für den Ausbau der Kinderbetreuung in Münster bereitstellen. „Was das münsterische Haushaltsloch immerhin um diesen Betrag verkleinern würde“, bestätigt Frank Möller aus der Stadtkämmerei. Vorausgesetzt, das Land zahlt diesen Betrag, denn das Urteil sieht lediglich eine „angemessene“ Kostenbeteiligung vor.
Für junge Eltern, die auf einen Kita-Platz warten, verändert das Urteil kurzfristig nichts. Rund 400 Plätze oder rund fünf Prozentpunkte ist die Stadt noch von der gesetzlichen Vorgabe für 2013 entfernt. 40 Projekte - neue Kitas, zusätzliche Gruppen in bestehenden Kitas, Tagesbetreuung in Betrieben - sind nach Angaben von Anna Pohl derzeit in Vorbereitung. „Der Ausbau von fünf Kitas, zwei in Gievenbeck und je eine in Hiltrup, Mitte und Kinderhaus, könnte sofort beginnen, wenn das Land seine zugesagten Zuschüsse überweisen würde“, betont Pohl: „Die kommunalen Mittel zum Ausbau stehen bereit.“ Sie hat aber keinen Zweifel daran, dass es wegen der prekären Haushaltslage von Stadt und Land schwieriger werden dürfte, Geld für die neuen Plätze aufzubringen. Abgesehen von der vom Gericht festgestellten Finanzierungslücke für die Kommunen hat das Land die Kostenbeteiligung durch die Elternbeiträge falsch berechnet. Beim Land wird davon ausgegangen, dass 19 Prozent aller Kita-Kosten durch Elternbeiträge fließen. Pohl: „Bei uns sind es nur zwölf Prozent.“
VON KARIN VÖLKER, MÜNSTER
Quelle: http://www.westfaelische-nachrichten.de/..._Millionen.html